Vorzeigepflicht der Rehbocktrophäen
Der Vorstand informiert
Das Landwirtschaftsministerium in Hannover informiert darüber, dass per Erlass vom 27.10.2014 die Vorzeigepflicht von Rehbocktrophäen geregelt wurde. Der Geschäftsführer Herr Schulte-Frohlinde bitte um Veröffentlichung des Erlasses, der nachfolgend als PDF-Datei angehängt ist.